1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen, die Unternehmer oder Unternehmen ("Kunden") mit Ruben-Alexander Hubert ("Laware") abschließen. Sollten gesonderte Vereinbarungen über Hauptleistungen abgeschlossen werden, gelten diese vorrangig vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellste Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstiger Dokumente, auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich verwiesen wird.
1.3
Sämtliche bei Vertragsschluss geltenden Verträge werden dem Kunden bei Vertragsschluss per E-Mail übersandt.
1.4
Die Angebote auf der Website sind freibleibend (sog. invitatio ad offerendum). Wenn der Kunde sich unter Nennung eines Plans mit den Mitteln der Laware Website registriert, stellt dies ein bindendes Angebot auf Abschluss dieses Plans unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Laware nimmt das Angebot mit einer eindeutig bestätigenden Handlung an.
1.5
Laware schließt Verträge nur mit deutschen Unternehmern und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB ab. Sollte bei der Registrierung wahrheitswidrig der Unternehmerstatus angegeben werden, so führt dies dazu, dass Verbraucherrechte nicht anwendbar sind. Es bestehen dementsprechend keine Verbraucherrechte, insbesondere kein Recht auf Widerruf eines Vertrages.
1.6
Schließt der Kunde den Vertrag für eine juristische Person ab, versichert er, dass er für diese vertretungsberechtigt ist. Ist er nicht vertretungsberechtigt, wird er selbst Vertragspartei.
2. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
2.1
Laware gewährt den Kunden das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, die Inhalte in der Laware Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Dies beinhaltet nur das Recht, das notwendig ist, um die zur Verfügung gestellten Funktionen sinnvoll zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Unternehmen dürfen das Recht an verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG unterlizenzieren. Solche Sublizenzen sind aber ebenfalls an die Laufzeit dieses Vertrages gebunden bzw. vertraglich zu binden. Es entstehen für Laware gegenüber den Sublizenznehmern keine Pflichten, die über die gegenüber dem Kunden gewährten Rechte hinausgehen.
2.2
Der Kunde gewährt Laware das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, Inhalte, die er in die Laware Software hochlädt für die Bereitstellung der bestimmungsgemäßen Dienste zu nutzen. Der Kunde versichert, dass er die notwendigen Rechte hat, die Inhalte in die Software hochzuladen. Der Kunde ist für diese Daten selbst verantwortlich und stellt Laware von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Laware aufgrund von hochgeladenen Kundeninhalten geltend machen.
2.3
Laware gewährt dem Kunden keine Rechte, die Marke "laware" für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Laware den Markennamen in die Software integriert hat und der Kunde sie zwangsweise darstellen muss. Laware nutzt Marken des Kunden nur für Werbezwecke, wenn dieser ausdrücklich zustimmt.
2.4
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im genutzten System verarbeiteten, gespeicherten oder ausgetauschten Daten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken ist untersagt, es sei denn, eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei liegt vor oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
2.5
Die Verpflichtung aus 2.4 gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenlegung bekannt waren, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich werden.
2.6
Die Verpflichtung aus 2.4 bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
3.1
Laware ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die Daten von Besuchern der Websites (z.B. von einzelnen Dokumenten oder des Legalcenters). Bzgl. der Daten von Mitarbeitern (z.B. bei der Zusammenarbeit an Dokumenten) ist Laware Auftragsverarbeiter. Der Kunde ist für die Fälle, dass Daten von Mitarbeitern eines Unternehmens verarbeitet werden, verpflichtet, mit Laware einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 DSGVO abzuschließen.
3.2
Der Laware Auftragsverarbeitungsvertrag gilt zusammen mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Dieser ist hier abrufbar: versiony.app/open. Zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsverträge i.S.d. Art. 28 DSGVO haben in der Geltung Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen.
3.3
Der Kunde hat sich an geltende Datenschutzbestimmungen zu halten. Vor allem hat er sicherzustellen, dass er die Einbringung von personenbezogenen Daten in die Dienste von Laware auf eine taugliche Rechtsgrundlage stützen kann. Außerdem hat er betroffene Personen über diese Verarbeitungen zu informieren.
4. Gesetz über digitale Dienste
4.1
Soweit Laware als Vermittlungsdienst im Sinne der VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) anzusehen ist gilt Folgendes:
4.2
Die Kontaktstelle im Sinne der Art. 11 (Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand) und Art. 12 (Kontaktstellen für Kunden der Dienste) der Verordnung ist die im Impressum von Laware genannte natürliche oder juristische verantwortliche Person (laware.de/legal).
4.3
Laware überprüft Inhalte, die von Kunden in den Dienst hochgeladen werden stichprobenartig oder nach gezielten Hinweisen auf die Rechtmäßigkeit und leitet ggf. weitere Maßnahmen ein, wenn diese erforderlich werden (z.B. Ausschluss des Kunden von den Diensten oder Meldung an Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhaber).
4.4
Soweit Personen Informationen melden wollen oder müssen, die über Laware Dienste öffentlich zugänglich sind, bittet Laware darum, mindestens die folgenden Angaben an die in 4.2 genannte Stelle zu übermitteln:
- eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte anzusehen sind,
- eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte (bei Versiony kann dies z.B. der am Ende jedes Dokumentes befindliche Identifier sein)
- den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen,
- eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
4.5
Sobald eine Meldung im Sinne von 4.4 eingeht wird diese über das Supportticketsystem so schnell wie möglich bearbeitet.
5.1
Laware haftet uneingeschränkt für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden sowie für von laware schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie uneingeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Außerdem haftet Laware uneingeschränkt für arglistig verschwiegene Mängel oder aus einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit. Keine der nachfolgenden Regelungen schränkt diese Haftung ein.
5.2
Bei kostenloser Gewährung der Nutzungsrechte an Software haftet Laware gemäß § 521 BGB ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Vergütungen individuell vereinbart wurden.
5.3
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Laware nur für die Verletzung von Kardinalpflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks wesentlich sind (z. B. Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Daten, Verfügbarkeit der Software gemäß SLA). In diesen Fällen – mit Ausnahme von Schäden am Leben, Körper oder der Gesundheit – beschränkt sich die Schadensersatzpflicht auf die Höhe der Vergütung, die der Kunde im letzten Kalenderjahr vor dem Schadensfall an Laware geleistet hat (oder, bei kürzerer Vertragslaufzeit, auf die gesamte bisherige Vergütung). Bei leichter Fahrlässigkeit in anderen Fällen ist die Haftung von Laware, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a BGB (Mietmängelhaftung) ist ausgeschlossen.
5.4
Laware ist von der Erbringung der Leistungen im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) und bei von Laware nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen befreit; ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hierdurch nicht.
5.5
Laware haftet nicht für Schäden, die durch unbefugte Nutzung des Kontos des Kunden entstehen, sofern Laware die vertraglich geschuldeten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung) eingehalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und unmittelbar bei Verdacht auf Missbrauch zu melden.
5.6
Die Haftungsbeschränkungen unter 5. gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Laware.
5.7
Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag, insbesondere Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit, verjähren ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger von dem jeweiligen Anspruch Kenntnis nimmt oder in Folge von Fahrlässigkeit keine Kenntnis nimmt. Davon ausgenommen sind die Fälle, in denen Laware nach Ziffer 5.1 uneingeschränkt haftet.
5.8
Der Kunde verpflichtet sich, Laware sowie dessen verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. unrechtmäßige Nutzung oder Verletzung von Rechten Dritter) entstehen. Umgekehrt stellt Laware den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß von Laware gegen diese Bedingungen resultieren. Diese Ansprüche auf Freistellung sind aber ebenfalls wie unter dieser Ziffer 5. beschrieben beschränkt.
6.1
Alle Pläne können vorab innerhalb von drei Monaten getestet werden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses und kann bis zum Ablauf der Testzeit gekündigt werden, ohne dass Zahlungspflichten entstehen. Die Kündigung gilt dennoch zum Ablauf des Monats der Kündigung. Das Abo geht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
6.2
Soweit Verträge im Self-Service auf der Website abgeschlossen werden, muss die Zahlung mit Dienstleister PayPal geleistet werden. Mit entsprechender Sondervereinbarung sind auch andere Zahlungswege möglich.
6.3
Hat Laware eine Vergütung mit dem Kunden vereinbart, ist der Kunde verpflichtet diese Zahlungen zu den vereinbarten Konditionen zu leisten. Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Eine monatlich zu entrichtende Vergütung ist zu Beginn jedes angebrochenen Monats fällig und innerhalb von 14 Tagen ab diesem Zeitpunkt zu zahlen. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Laware berechtigt, den Zugang zu den Diensten zu sperren. Weitere gesetzliche Rechte von Laware bleiben unberührt.
6.4
Der Plan "Essential" kostet 19 € pro Monat und umfasst die Nutzung der Software "Versiony" mit einem Nutzer. Er gestattet bis zu fünf Dokumente. Der Speicherplatz ist auf 25 MB beschränkt.
6.5
Der Plan "Standard" kostet 49 € pro Monat und umfasst drei Nutzer. Der Plan enthält alle Funktionen von Versiony und Legalcenter. Es ist eine Legalcenter Seite inklusive entsprechender Subdomain enthalten. Die Dokumentenzahl ist unbegrenzt. Pro Legalcenter stehen bis zu zwanzig gekürzte Links mit Klickstatistiken zur Verfügung. Der Speicherplatz ist auf 50 MB pro Nutzer beschränkt.
6.6
Der Plan "Pro" kostet 99 € pro Monat und umfasst fünf Nutzer. Der Plan enthält alle Funktionen von Versiony sowie Legalcenter. Der Plan umfasst drei Legalcenter‑Seiten inklusive entsprechender Subdomains. Die Dokumentenzahl ist unbegrenzt. Pro Legalcenter stehen bis zu einhundert gekürzte Links mit Klickstatistiken zur Verfügung. Der Speicherplatz ist auf 100 MB pro Nutzer beschränkt.
6.7
Grundsätzlich bietet Laware nur die unter Ziffern 6.4, 6.5 und 6.6 genannten Planmodelle an. Andere Planwünsche müssen über eine Sondervereinbarung geregelt werden.
7. Rechte und Pflichten der Kunden
7.1
Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zu Laware Software geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Kundenaccounts sind an natürliche Personen gebunden und dürfen nur von diesen selbst verwendet werden.
7.2
Die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, regelmäßige Sicherungskopien (Backups) ihrer im System gespeicherten Inhalte anzufertigen. Laware übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Wiederherstellung von Daten. Die Haftungsregelungen aus 5. bleiben unberührt.
7.3
Soweit Laware KI-gestützte Übersetzungsdienste oder sonstige Texte oder Inhalte zur Verwendung durch den Kunden anbietet, ist der Kunde verpflichtet zu prüfen, ob diese inhaltlich korrekt sind oder auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden müssen. Wenn der Kunde diese Texte nach außen hin nutzt, ist allein er für den Inhalt verantwortlich.
7.4
Der Kunde ist für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften in Bezug auf veröffentlichte Inhalte verantwortlich. Dazu gehört zum Beispiel die Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Kunden des Kunden. Laware prüft nicht, welchen besonderen Pflichten der jeweilige Kunde unterliegt.
7.5
Die Kunden verpflichten sich, keine illegalen Inhalte, wie z.B. pornografische, rechtsextreme oder gewaltverherrlichende in die Software hochzuladen. Laware behält sich vor Kunden, die gegen diese Regelung verstoßen sofort von der Nutzung auszuschließen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
7.6
Wenn der Kunde das Passwort für seinen Kundenaccount zu oft falsch eingibt, wird der Kundenaccount vorübergehend gesperrt oder bei verdächtigen Aktivitäten auch dauerhaft gesperrt. In diesem Fall muss er sich an den Support wenden, um den Account ggf. wieder zu entsperren.
7.7
Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die von Laware angebotene Software oder damit verbundene Dienstleistungen in irgendeiner Weise missbräuchlich zu verwenden. Dazu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Das Einbringen, Verbreiten oder Verwenden von Schadsoftware, Viren, Trojanern, Würmern oder sonstigem Schadcode.
- Der Versuch, unbefugt auf Systeme, Netzwerke, Daten oder Informationen zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu kompromittieren (z. B. durch Hacking, Phishing, oder sonstige unzulässige Mittel).
- Das Umgehen oder Manipulieren von Sicherheitsmaßnahmen oder Lizenzbeschränkungen.
- Das Durchführen von Penetrationstests, Sicherheitsüberprüfungen oder ähnlichen Aktivitäten, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Laware.
7.8
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich Laware das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Software ohne Vorankündigung zu sperren, den Vertrag fristlos zu kündigen und rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem ist der Kunde zum Ersatz des durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schadens verpflichtet.
7.9
Der Kunde ist verpflichtet, Laware unverzüglich jede tatsächliche oder vermutete missbräuchliche Nutzung der Software zu melden.
8. Rechte und Pflichten von Laware
8.1
Laware stellt eine Verfügbarkeit der Dienste von mindestens 98,5% im Jahresdurchschnitt sicher. Schadensersatz in Geld für Ausfallzeiten, die außerhalb dieses Wertes liegen, kann nur gefordert werden, soweit eine Vergütung geleistet worden ist. Zeiten, die durch geplante Wartungsarbeiten (8.2) oder Notfallmaßnahmen (8.3 ) entstehen, gelten nicht als Ausfallzeiten im Sinne der Verfügbarkeitsklausel. Die Regelungen zur Haftung in 5. bleiben unberührt.
8.2
Laware behält sich das Recht vor, regelmäßige Wartungsarbeiten an den Servern und der Software durchzuführen, um die Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit des SaaS-Services zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich rechtzeitig vor Beginn über die Plattform oder per E-Mail angekündigt. In diesem Zeitraum kann es zu eingeschränkter Verfügbarkeit oder temporären Unterbrechungen des Services kommen.
8.3
Laware ist berechtigt, jederzeit außerplanmäßige Notfallwartungen durchzuführen, wenn dies zur Behebung kritischer Fehler, Sicherheitslücken oder technischer Probleme erforderlich ist. In solchen Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
8.4
Laware weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung keine Garantie dafür übernommen werden kann, dass die Software in allen möglichen Anwendungsfällen fehlerfrei funktioniert. Es können unter bestimmten Umständen technische Fehler, Bugs oder andere Unzulänglichkeiten auftreten, die die Funktionalität der Software beeinträchtigen.
8.5
Laware stellt dem Kunden technische Mittel wie Einbettungscodes zur Verfügung, um Inhalte des Services in die Website des Kunden zu integrieren. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Implementierung und Funktionalität des Einbettungscodes auf seiner Website.
8.6
Laware übernimmt keine Verantwortung für die technischen Gegebenheiten der Website des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Funktionalität, Serverkonfiguration, Softwarekompatibilität oder bestehende Sicherheitsvorkehrungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine Website für die Einbettung geeignet ist und die Einbindung ohne technische Störungen oder Konflikte durchgeführt werden kann.
8.7
Die Software ist optimiert für die Verwendung mit den aktuellen Versionen der Webbrowser Google Chrome, Microsoft Edge und Safari unter den Betriebssystemen macOS und Android. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software in anderen Browsern oder Betriebssystemen einwandfrei funktioniert, insbesondere nicht in älteren oder nicht mehr unterstützten Browserversionen.
8.8
Kunden, die ältere oder nicht unterstützte Browser verwenden, müssen damit rechnen, dass bestimmte Funktionen der Software eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind. Es wird empfohlen, einen der oben genannten Browser in der jeweils aktuellen Version zu verwenden, um die Software in vollem Umfang nutzen zu können.
8.9
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel des Services unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Entdeckung, Laware schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen die Ansprüche des Kunden auf Mängelgewährleistung für die betreffenden Mängel, es sei denn, Laware hat den Mangel arglistig verschwiegen.
9. Legalcenter
Bei der Nutzung der App Legalcenter ist der Kunde verpflichtet in jedem seiner Legalcenter ein Dokument mit dem Namen "Impressum" (bzw. auf Englisch: legal notice) zu veröffentlichen. In diesem Dokument hat der Kunde die rechtlich vorgeschriebenen Angaben zu machen (vgl. z.B. § 5 DDG). Der Kunde ist verpflichtet, Laware von Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Laware geltend machen, weil der Kunde diese Pflicht nicht erfüllt hat.
10. Versiony
Auch wenn eine unbegrenzte Anzahl an Dokumenten vertraglich vereinbart ist, stellt Laware jedem Kunden maximal 50 MB (Standardplan) oder 100 MB (Pro Plan) Speicherplatz für seine Dokumente zur Verfügung, um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Laware ist nicht dazu verpflichtet diesen Speicherplatz zu erweitern. Die Messung des verbrauchten Speichers findet näherungsweise statt. Es kann sein, dass einige Userdaten nicht in die Berechnung einfließen. Laware ist berechtigt, solche Daten jederzeit in die Berechnung mit einzubeziehen.
11. Nachträgliche Anpassungen
11.1
Laware ist berechtigt, wenn eine Vergütung vereinbart ist, die vereinbarten Preise maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von Laware in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
11.2
Laware kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern, um neue Produkte oder Features aufzunehmen, auf eine neue technische Umgebung oder erhöhte Kundenzahlen zu reagieren und um gesetzliche Regelungen einzuhalten. Laware wird die Kunden in Textform über die Änderungen informieren.
11.3
Laware kann den gemäß 3.2 abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag einseitig ändern, um die Datenverarbeitung in neuen Produkten oder Features abzubilden, auf eine neue technische Umgebung oder erhöhte Kundenzahlen zu reagieren und um gesetzliche Regelungen einzuhalten. Laware wird die Kunden in Textform über die Änderungen informieren.
12. Vertragslaufzeit und Beendigung
12.1
Soweit individualvertraglich oder in anderen geltenden Geschäftsbedingungen von Laware keine besonderen Regelungen getroffen sind, können beide Parteien diesen Vertrag monatlich zum Ablauf eines jeden Monats der Vertragslaufzeit kündigen.
12.2
Laware kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus besonderem Grund kündigen, wenn der Kunde gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
12.3
Gesetzlich zwingende Kündigungsmöglichkeiten, insbesondere dass der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen kann, bleiben unberührt.
12.4
Laware bewahrt Kundendaten nach der Schließung eines Kontos noch drei Monate lang auf. Danach behält sich Laware vor, die Daten ohne weitere Mitteilung nach eigenem Ermessen zu löschen.
13. Regelungen zu KI
Laware nutzt Daten des Kunden nicht für KI Training. Laware gibt Daten des Kunden nicht an andere Unternehmen zum Zwecke des KI-Trainings weiter. Soweit KI mit Promptfunktionalität eingesetzt wird, nutzt Laware Prompts des Kunden nur, um Antworten eines KI-Systems herbeizuführen. Eine Speicherung erfolgt nur soweit dies notwendig ist, um dem jeweiligen Kunden Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.
14.1
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages. Laware widerspricht der Einbeziehung solcher Vertragsbedingungen.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
14.3
Der vereinbarte Gerichtsstand ist Hamburg.
14.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
14.5
Im Falle von sich widersprechenden Sprachfassungen dieses Vertrages, gilt die deutsche Fassung vorrangig.