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Allgemeine Geschäftsbedingungen
wirksam seit 15.09.2024 - Originalsprache
 
1.
Allgemeines
2.
Der Vertrag
3.
Registrierung und Zustandekommen des Vertrags
4.
Geistiges Eigentum
5.
Datenschutz
6.
Gesetz über digitale Dienste
7.
Haftung im Falle kostenloser Leistungen
8.
Haftung im Falle kostenpflichtiger Leistungen
9.
Pflichten der Nutzer
10.
Leistungen von Laware
11.
Legalcenter
12.
Versiony
13.
Vertragsänderungen
14.
Vertragslaufzeit und Beendigung
15.
Sonstiges
 
1.
Allgemeines
  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen, die Unternehmer oder Unternehmen ("Nutzer") mit Ruben-Alexander Hubert ("Laware") abschließen. Sollten gesonderte Vereinbarungen über Hauptleistungen abgeschlossen werden, gelten diese vorrangig vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sämtliche bei Vertragsschluss geltenden Verträge werden dem Nutzer bei Vertragsschluss per E-Mail übersandt.
 
2.
Der Vertrag
  Laware bietet seine Leistungen vorübergehend kostenlos an. Es besteht kein Austauschverhältnis von "Daten gegen Service". Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass Dienste dauerhaft kostenlos nutzbar sind.
 
3.
Registrierung und Zustandekommen des Vertrags
  Der Vertrag einschließlich der Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt mit der Einrichtung eines Nutzeraccounts bei Laware über das Registrierungsformular zustande. Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
 
3.1
Verträge nur mit deutschen Unternehmen
  Laware schließt Verträge nur mit deutschen Unternehmern und Unternehmen i.S.d. § 14 BGB ab. Sollte bei der Registrierung wahrheitswidrig der Unternehmerstatus angegeben werden, so führt dies dazu, dass Verbraucherrechte nicht anwendbar sind.
 
4.
Geistiges Eigentum
  Laware gewährt den Kunden das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, die Inhalte in der Laware Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Dies beinhaltet nur das Recht, das notwendig sind, um sämtliche zur Verfügung gestellten Funktionen sinnvoll zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Unternehmen dürfen das Recht an verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG unterlizenzieren. Solche Sublizenzen sind aber ebenfalls an die Laufzeit dieses Vertrages gebunden. Es entstehen für Laware gegenüber den Sublizenznehmern keine Pflichten, die über die Regelungen in diesem Vertrag hinausgehen.
 
4.1
Upload von Daten
  Nutzer gewähren Laware das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht, Inhalte, die sie in die Laware Software hochladen für die Bereitstellung der bestimmungsgemäßen Dienste zu nutzen. Die Nutzer versichern, dass sie die notwendigen Rechte haben, die Inhalte in die Software hochzuladen. Nutzer sind für diese Daten selbst verantwortlich und stellen Laware von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Laware aufgrund von hochgeladenen Nutzerinhalten geltend machen.
 
4.2
Markenrecht
  Laware gewährt den Nutzern keine Rechte, die Marke "laware" für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Laware den Markennamen in die Software integriert hat und die Nutzer sie zwangsweise darstellen müssen. Laware nutzt Marken des Kunden nicht für Werbezwecke. Es hilft aber sehr weiter, wenn das Recht zur Nutzung für Werbezwecke freiwillig eingeräumt wird. Es bedarf dazu einer Erklärung des Nutzers gegenüber Laware.
 
5.
Datenschutz
5.1
Laware ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts für die Daten von Besuchern der Websites (z.B. von einzelnen Dokumenten oder des Legalcenters). Bzgl. der Daten von Mitarbeitern (z.B. bei der Zusammenarbeit an Dokumenten) ist Laware Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber ist für die Fälle, dass Daten von Mitarbeitern eines Unternehmens verarbeitet werden, verpflichtet, mit Laware einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne des Art. 28 DSGVO abzuschließen.
5.2
Der Laware Auftragsverarbeitungsvertrag gilt zusammen mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart. Dieser ist hier abrufbar: versiony.app. Zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsverträge i.S.d. Art. 28 DSGVO haben in der Geltung Vorrang vor allen anderen Vereinbarungen.
5.3
Der Nutzer hat sich an geltende Datenschutzbestimmungen zu halten. Vor allem hat er sicherzustellen, dass er die Einbringung von personenbezogenen Daten in die Dienste von Laware auf eine taugliche Rechtsgrundlage stützen kann. Außerdem hat er betroffene Personen über diese Verarbeitungen zu informieren.
 
6.
Gesetz über digitale Dienste
  Soweit Laware als Vermittlungsdienst im Sinne der VERORDNUNG (EU) 2022/2065 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) anzusehen ist gilt Folgendes:
 
6.1
Kontaktstelle
  Die Kontaktstelle im Sinne der Art. 11 (Kontaktstellen für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und den Vorstand) und Art. 12 (Kontaktstellen für Nutzer der Dienste) der Verordnung ist die im Impressum von Laware genannte natürliche oder juristische verantwortliche Person (laware.de).
 
6.2
Informationen nach Art. 14 der Verordnung
  Laware überprüft Inhalte, die von Nutzern in den Dienst hochgeladen werden stichprobenartig oder nach gezielten Hinweisen auf die Rechtmäßigkeit und leitet ggf. weitere Maßnahmen ein, wenn diese erforderlich werden (z.B. Ausschluss des Nutzers von den Diensten oder Meldung an Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhaber).
 
6.3
Melde- und Abhilfeverfahren
  Soweit Personen Informationen melden wollen oder müssen, die über Laware Dienste öffentlich zugänglich sind, bittet Laware darum, mindestens die folgenden Angaben an die in 6.1 genannte Stelle zu übermitteln:

  • eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte anzusehen sind,
  • eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen, etwa die präzise URL-Adresse bzw. die präzisen URL-Adressen, oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art des Hostingdienstes zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte (bei Versiony kann dies z.B. der am Ende jedes Dokumentes befindliche Identifier sein)
  • den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen,
  • eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Sobald eine entsprechende Meldung eingeht wird diese über das Supportticketsystem so schnell wie möglich bearbeitet.
 
7.
Haftung im Falle kostenloser Leistungen
  Wenn Laware die Nutzungsrechte an der Software kostenlos anbietet, haftet Laware gemäß § 521 BGB nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn im Einzelfall Vergütungen verhandelt werden.
 
8.
Haftung im Falle kostenpflichtiger Leistungen
8.1
Laware haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind (Kardinalpflichten) - in diesen Fällen mit Ausnahme der leicht fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Laware, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Soweit die Haftung von uns nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.2
Laware ist von der Erbringung der Leistungen im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Hackerangriffen) und bei von Laware nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen befreit; ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hierdurch nicht.
8.3
Laware haftet nicht für Schäden, die aus einer unbefugten Nutzung eines persönlichen Kontos entstehen.
8.4
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Laware und/oder die verbundenen Unternehmen und/oder Lizenzgeber von Laware von sämtlichen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben, die sich aus einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
 
9.
Pflichten der Nutzer
 
9.1
Zugangsdaten
  Die Nutzer verpflichten sich, seine Zugangsdaten zu Laware Software geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Nutzeraccounts sind an natürliche Personen gebunden und dürfen nur von diesen selbst verwendet werden.
 
9.2
An den Nutzer übergebene Inhalte
  Soweit Laware KI-gestützte Übersetzungsdienste oder sonstige Texte oder Inhalte zur Verwendung durch die Nutzer anbietet, ist der Nutzer verpflichtet zu prüfen, ob diese inhaltlich korrekt sind oder auf die Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten werden müssen. Wenn der Nutzer diese Texte nach außen hin nutzt, ist allein er für den Inhalt verantwortlich.
 
9.3
Vergütung
  Sollte im Einzelfall gesondert eine Vergütung des Nutzers vereinbart worden sein, ist der Nutzer verpflichtet diese Zahlungen zu den gesondert vereinbarten Konditionen zu leisten.
 
9.4
Illegale Inhalte
  Die Nutzer verpflichten sich, keine illegalen Inhalte, wie z.B. pornografische, rechtsextreme oder gewaltverherrlichende in die Software hochzuladen. Laware behält sich vor Nutzer, die gegen diese Regelung verstoßen sofort von der Nutzung auszuschließen und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
 
9.5
Verbot der missbräuchlichen Nutzung
 
9.5.1
Missbräuchliche Nutzung
  Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, die von Laware angebotene Software oder damit verbundene Dienstleistungen in irgendeiner Weise missbräuchlich zu verwenden. Dazu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Das Einbringen, Verbreiten oder Verwenden von Schadsoftware, Viren, Trojanern, Würmern oder sonstigem Schadcode.
  • Der Versuch, unbefugt auf Systeme, Netzwerke, Daten oder Informationen zuzugreifen, diese zu manipulieren oder zu kompromittieren (z. B. durch Hacking, Phishing, oder sonstige unzulässige Mittel).
  • Das Umgehen oder Manipulieren von Sicherheitsmaßnahmen oder Lizenzbeschränkungen.
  • Das Durchführen von Penetrationstests, Sicherheitsüberprüfungen oder ähnlichen Aktivitäten, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters.
 
9.5.2
Konsequenzen bei Verstoß
  Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich Laware das Recht vor, den Zugang des Nutzers zur Software ohne Vorankündigung zu sperren, den Vertrag fristlos zu kündigen und rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem ist der Nutzer zum Ersatz des durch die missbräuchliche Nutzung entstandenen Schadens verpflichtet.
 
9.5.3
Mitteilungspflicht
  Der Nutzer ist verpflichtet, laware unverzüglich jede tatsächliche oder vermutete missbräuchliche Nutzung der Software zu melden.
 
10.
Leistungen von Laware
 
10.1
Verfügbarkeit
  Laware stellt eine Verfügbarkeit der Dienste von höchstens 98,5% im Jahresdurchschnitt sicher. Vergütungen für Ausfallzeiten, die außerhalb dieses Wertes liegen, können nur gefordert werden, soweit sie geleistet worden sind. Die Regelungen zur Haftung in 7. und 8. bleiben unberührt.
 
10.2
Keine Gewährleistung auf Fehlerfreiheit
  Laware weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung keine Garantie dafür übernommen werden kann, dass die Software in allen möglichen Anwendungsfällen fehlerfrei funktioniert. Es können unter bestimmten Umständen technische Fehler, Bugs oder andere Unzulänglichkeiten auftreten, die die Funktionalität der Software beeinträchtigen.
 
10.3
Browserkompatibilität
  Die Software ist optimiert für die Verwendung mit den aktuellen Versionen der Webbrowser Google Chrome, Microsoft Edge und Safari unter den Betriebssystemen macOS und Android. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software in anderen Browsern oder Betriebssystemen einwandfrei funktioniert, insbesondere nicht in älteren oder nicht mehr unterstützten Browserversionen.
 
10.4
Hinweise zu älteren Browsern
  Nutzer, die ältere oder nicht unterstützte Browser verwenden, müssen damit rechnen, dass bestimmte Funktionen der Software eingeschränkt oder gar nicht nutzbar sind. Es wird empfohlen, einen der oben genannten Browser in der jeweils aktuellen Version zu verwenden, um die Software in vollem Umfang nutzen zu können.
 
11.
Legalcenter
 
11.1
Impressum
  Bei der Nutzung der App Legalcenter ist der Nutzer verpflichtet in jedem seiner Legalcenter ein Dokument mit dem Namen "Impressum" (bzw. auf Englisch: legal notice) zu veröffentlichen. In diesem Dokument hat der Nutzer die rechtlich vorgeschriebenen Angaben zu machen (vgl. z.B. § 5 DDG). Der Nutzer ist verpflichtet, Laware von Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Laware geltend machen, weil der Nutzer diese Pflicht nicht erfüllt hat.
 
12.
Versiony
 
12.1
Speicherbegrenzung
  Laware stellt dem Nutzer 25 MB Speicherplatz für seine Dokumente zur Verfügung. Laware ist nicht dazu verpflichtet diesen Speicherplatz zu erweitern. Die Messung des verbrauchten Speichers findet näherungsweise statt. Es kann sein, dass einige Userdaten nicht in die Berechnung einfließen. Laware ist berechtigt, solche Daten jederzeit in die Berechnung mit einzubeziehen.
 
13.
Vertragsänderungen
 
13.1
Preisanpassungen
  Laware ist berechtigt, wenn eine Vergütung vereinbart ist, die vereinbarten Preise maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Nutzer ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm von Laware in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
 
13.2
Anpassungen der AGB
  Laware kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern, um neue Produkte oder Features aufzunehmen, auf eine neue technische Umgebung oder erhöhte Nutzerzahlen zu reagieren und um gesetzliche Regelungen einzuhalten. Laware wird die Nutzer schriftlich über die Änderungen informieren.
 
13.3
Anpassungen des Auftragsverarbeitungsvertrags
  Laware kann den gemäß 5.2 abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag einseitig ändern, um die Datenverarbeitung in neuen Produkten oder Features abzubilden, auf eine neue technische Umgebung oder erhöhte Nutzerzahlen zu reagieren und um gesetzliche Regelungen einzuhalten. Laware wird die Nutzer schriftlich über die Änderungen informieren.
 
14.
Vertragslaufzeit und Beendigung
14.1
Soweit individualvertraglich oder in anderen geltenden Geschäftsbedingungen von Laware keine besonderen Regelungen getroffen sind, können beide Parteien diesen Vertrag meiner einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
14.2
Laware kann diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus besonderem Grund kündigen, wenn der Nutzer gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
14.3
Gesetzlich zwingende Kündigungsmöglichkeiten, insbesondere dass der Nutzer den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen kann, bleiben unberührt.
 
15.
Sonstiges
 
15.1
Vertragsbedingungen der Nutzer
  Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Bestandteil des Vertrages. Laware widerspricht der Einbeziehung solcher Vertragsbedingungen.
 
15.2
Anwendbares Recht
  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der auf dieses verweisende Normen des internationalen Privatrechts.
 
15.3
Gerichtsstandsvereinbarung
  Der vereinbarte Gerichtsstand ist Hamburg.
 
15.4
Salvatorische Klausel
  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
 
15.5
Sprachfassungen
  Im Falle von sich widersprechenden Sprachfassungen dieses Vertrages, gilt die deutsche Fassung vorrangig.
Laware.de Document Identifier: f0818963-7142-11ef-8509-320482972007/706e44b9-73a1-11ef-8509-320482972007/ol-de/2024-09-19-02-03